Tätigkeitsbereich:
Sämtliche Vorgänge, bei denen eine Beurkundung vorgeschrieben oder ratsam ist
Sämtliche Vorgänge, bei denen eine Beurkundung vorgeschrieben oder ratsam ist
- Grundstücksverträge, wie Kaufvertrag über Wohnungen und bebaute oder unbebaute Grundstücke
- Bauträgerverträge- Erwerb von noch zu errichtenden Wohnungen bzw. Häusern
- Beurkundung von Grundpfandrechten, z.B. zur Kreditsicherung
- Schuldanerkenntnisse mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung ( geeignet langjährige Prozesse zu vermeiden)
- letztwillige Verfügungen, d.h. Testamente, Erbverträge
- Erbauseinandersetzungen
- Eheverträge, z.B. Änderung des Güterstandes
- Scheidungsfolgevereinbarungen, z.B. Regelung des nachehelichen Unterhalts
- Gesellschaftsverträge, z.B. Gründung einer GmbH
- Vorsorgevollmachten, wichtig zur Vermeidung von Fremdbetreuung im Falle von Krankheit oder altersbedingter Hilflosigkeit, gewährleistet selbstbestimmte Entscheidung über den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen
- Anmeldungen zum Handelsregister z.B. Einzelkaufmann, Gesellschaften,
Satzungsänderungen, Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern - Erwerbs- und Veräußerungsvollmachten, z.B. für Grundstücke, auch in der Zwangsvollstreckung
- Begründung von Wohnungseigentum
- Individuelle Regelungen von Rechtsverhältnissen
- Treuhänderische Tätigkeit , z.B. Fremdgeldverwaltung auf
Anderkonten